Bundessieger-Zuchtschau
2005
am 14.10.2005 in Dortmund
Richterin Frau Ahrendts
Bundessiegerin 2005 wurde |
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Bundesjugendsiegerin 2005 Annabell von der Niddamühle (Annabell ist eine Tochter von Duffyco´s Fellini und Holana von den Haflingern). |
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Duffyco´s Ironman erhielt ein V 1 in der Champion-Klasse (Kalypso und Ironman wohnen bei Familie Krause in Berlin). |
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Banshee vom Asbachtal wurde mit V 1 in der Offenen Klasse bewertet (Banshee ist ein Sohn von Duffyco´s Basil und Face vom Fürstental). |
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25.09.2005 KSA Erlangen Lilla Eneby's Wan Zebulon erhielt auf der KSA Erlangen V 1, BOB Richterin: Frau Felsche |
15.5.2005 -
Neustadt/Dosse Jahressieger 2005 bei der Jahressiegerauslese in Neustadt/Dosse Mit V 1 und BOB wurde der Rüde Duffyco´s Ironmann Richterin: Frau Roloff |
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15.5.2005 -
Neustadt/Dosse Jahressiegerin 2005 wurde die schwarz-rote Hündin Duffyco´s Kalypso. Bewertung V 1 Richterin: Frau Roloff |
Erfolgreich auf der
VDH-Europasiegerschau - 8.5.2005 in Dortmund
VDH-EUROPASIEGER 2005 DUFFYCO´S IRONMAN mit V 1, CACIB. Richter H.K Schneider. Iron lebt bei Angelika und Manfred Krause in Berlin, "von den Turbopfoten" |
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VDH-EUROPAJUGENDSIEGERIN
2005 DUFFYCO´S NISHA mit der Bewertung V1. Besitzer von Nisha sind Angelika und Manfred Krause in Berlin, "von den Turbopfoten". |
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VIZE-EUROPASIEGER
2005 DUFFYCO´S GORDON mit V 1, CACIB-Reserve Richter H.K. Schneider. Besitzer ist Familie Mooshofer in Mettmann |
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VDH-EUROPASIEGERIN
2005 BERLIN DE L´ASCHERANN mit der Bewertung V 1, CACIB Richter H.K. Schneider Besitzer Anneke und Ko de Lange, "Kennel de L´Ascherann, NL". Berlin ist eine Tochter von Brave Heart of Leijliden und Aida de L´Ascherann. |
27.3.05 KSA inPommelsbrunn Duffyco´s Karat erhielt V 1, KSA, VDH und BOB und ist damit Klubsieger. Richterin Frau Isolde Huber |
LILLA ENEBY´S WAN ZEBULON (Import aus Schweden) |
27.2.2005 Die Richterin Frau Feuz/Schweiz beurteilte auf der Internationalen Hundeausstellung in München mit V 1, CAC, VDH, CACIB und BOB. |
23.1.2005 Duffyco´s Kaprice erhielt auf der Internationalen Ausstellung in Nürnberg V 1, CAC, VDH, CACIB und BOB. Richter: Herr Pentenero. |
28.01.05
Das Niedersächsischeberverwaltungsgericht erklärt generellen
Leinenzwang für unverhältnis mäßig - Urteil ist richtungweisend Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem gestern Abend ergangenen Urteil (AZ 11 KN 38/04) den generellen Leinenzwang für Hunde als unverhältnis- mäßig eingestuft, die entsprechende Regelung der Verordnung als unwirksam erklärt und damit aufge- hoben. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Urteil als richtungweisend. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist richtungweisend. Es unterstreicht einmal mehr die Position des Deutschen Tierschutzbundes, dass die Rassezugehörigkeit eines Hundes nicht als Indikator für dessen Gefährlich- keit stehen darf und dass ein genereller Leinenzwang gegen das Tierschutzgesetz verstößt", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Urteil. In vielen Kommunen gilt für Hunde ein genereller Leinenzwang. Die meisten begründen ihn mit der potenziellen Gefahr und ziehen nach Rassen sortierte Beißstatistiken zur Begründung heran. Diese Argumentation hat das Nieder- sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil verworfen. Es lägen keine Erkenntnisse fachkun- diger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, im gesamten Stadtgebiet Hunde an der Leine zu führen, so das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Gefahr dürfe nicht pauschal erklärt werden, eine individuelle Beurteilung sei erforderlich. Vereinzelte Strafverfahren gegen Hundehalter reichten nicht aus, um eine für den Erlass einer Verordnung erforderliche abstrakt-generelle Gefahr der Bürger zu bekunden. Zudem folgten die Richter der Argumentation der Kläger, dass ein solcher Zwang gegen den Tierschutz verstoße. Der Deutsche Tierschutzbund hat schon immer deutlich gemacht, dass ein genereller Leinenzwang ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist. Diese Einschätzung wird durch das Niedersächsische OVG damit höchstrichterlich bestätigt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert nun alle Kommunen auf, eventuell geltende generelle Leinenzwangverordnungen außer Kraft zu setzen. Verantwortungsvolle Halter nehmen ihr Tier in der Stadt, bei Menschenansammlungen und auf Kinderspielplätzen ohnehin freiwillig an die Leine. Kommunen, die beispielsweise im Innen- stadtbereich einen Leinenzwang verhängt haben, sind aufgefordert, ausreichend Auslaufflächen für Hunde zu schaffen, die für die Hundehalter auch gut erreichbar sind. |